1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. Januar 2021 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung, nachfolgend Vorinstanz) den Beschuldigten und Berufungsführer 1, A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition, angeblich begangen am 7. Dezember 2016 durch Besitz von zwei Waffen inkl. Munition ohne Waffenerwerbsschein, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung frei (pag. 2271, Ziff. B.I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).