2 Erwägungen: I. Formelles Vorab ist betreffend Aktenführung darauf hinzuweisen, dass im Band X der amtlichen Akten (ab Eingang beim Obergericht des Kantons Bern) nach pag. 2495 irrtümlicherweise mit 2096 (statt 2496) weiterpaginiert wurde. Dieser Fehler wurde erst nach 117 weiteren Seitenpaginierungen bei pag. 2213 bemerkt. Von dort an erfolgte die Paginierung sodann wieder korrekt (pag. 2614 ff.; vgl. dazu auch die Erklärung gemäss Aktennotiz pag.