1. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1'900.00 wird mit den Verfahrenskosten verrechnet (Art. 442 Abs. 4 StPO). 54 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils (PCN K.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).