4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 26'568.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'000.00. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: