1. Zu einer Freiheitsstrafe von 29 Monaten. Davon sind 9 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 20 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft von 86 Tagen wird im Umfang von 86 Tagen an die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 4'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren.