1. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen durch Konsum von Kokain von Mai 2018 bis am 4. April 2019 in Bern und anderswo; 2. A.________ in Anwendung des Artikels 19a Ziff. 1 BetmG verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage; 3. verfügt wurde, dass die beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien sowie die 10 Hongkong Dollar mit Kokainrückständen zur Vernichtung eingezogen werden (Art. 69 StGB). II. A.________ wird schuldig erklärt: