Zwar stufte die Kammer das Verschulden des Beschuldigten hierfür – in Relation zum weiten Strafrahmen von 20 Jahren Freiheitsstrafe – als leicht ein und legte die Freiheitsstrafe auf 29 Monate fest. Allerdings handelt es sich beim qualifizierten Drogenhandel um Widerhandlungen, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen können und somit eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Der schwere Fall im Sinne dieser Bestimmung ist nach konstanter Rechtsprechung mit einer Menge von 18 Gramm reinem Kokain erreicht.