Trotz seiner langen Aufenthaltszeit in der Schweiz konnte sich der Beschuldigte nicht wirklich in der Schweiz integrieren. Ausser zu seinen beiden Töchtern, seiner Schwester und seinem Neffen hat der Beschuldigte in der Schweiz keine tieferen Beziehungen. Die Resozialisierungschancen in Kolumbien, wo der Beschuldigte seine prägenden Jahre – mithin auch die Schulzeit – verbrachte, erscheinen intakt, verfügt der Beschuldigte doch über einen sehr engen Bezug zu Kolumbien und zur dortigen Kultur – nicht zuletzt auch, weil seine Ehefrau in Kolumbien lebt.