_ – um sie. Eine besonders intensive, über das übliche Mass hinausgehende Bindung liegt nicht vor. Auch ist das Aufrechterhalten einer Beziehung durch den Vollzug der Landesverweisung nicht verunmöglicht. Vater und Tochter können sich in den Ferien sehen und/oder den Kontakt über die sozialen Medien und die modernen Kommunikationsmittel weiterhin pflegen. Abschliessend ist festzuhalten, dass auch die übrigen familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen des Beschuldigten nicht auf einen schweren persönlichen Härtefall hindeuten. 20.2.4 Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatstaat /