mit Strafbefehl vom 10. September 2012 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Konsumwiderhandlungen verurteilt (pag. 1147 f.). Des Weiteren kommen diverse Übertretungen aus den Jahren 2015 (Ungehorsam in einem Betreibungsverfahren [pag. 1143 f. und pag. 1145 f.]), 2016 (Ungehorsam in einem Betreibungsverfahren [pag. 1141 f.]) und 2017 (Konsumwiderhandlung [pag. 1139 f.]) hinzu. Zuletzt hat er sich der sexuellen Nötigung und trotz laufenden Strafverfahrens der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit eines Verbrechens schuldig gemacht.