42 len müsste (pag. 1474 Z. 1 ff.). Insgesamt kann daher nicht von einer gelungenen persönlichen und wirtschaftlichen Integration gesprochen werden. 20.2.2 Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Rückfallgefahr Dem Strafregisterauszug sowie den Unterlagen des EMF der Stadt Bern ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits vorbestraft ist; mit Strafbefehl vom 10. September 2012 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Konsumwiderhandlungen verurteilt (pag.