Gemäss Einsatzvertrag zwischen dem Beschuldigten und der AB.________ AG arbeitet der Beschuldigte seit dem 1. Januar 2022 als Reinigungsmitarbeiter bei der AA.________ mit einem Pensum von 100%, wobei das Arbeitsverhältnis unbefristet ist (pag. 1531). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte er zudem aus, dass er keine Festanstellung habe aber in einem Temporärbüro arbeite. Aktuell arbeite er temporär für die AA.________ (pag. 1473 Z. 21 ff.; pag. 1478 Z. 32 f.). Sie hätten ihm aber – falls er die Weiterbildungen bestehen sollte – einen festen Vertrag direkt bei der AA.________ angeboten (pag. 1473 Z. 32 ff.; pag. 1478 Z. 32 ff.).