Zu seinen Ungunsten ist zu gewichten, dass er es nicht geschafft hat, sich in dieser Zeit in der Schweiz besser zu integrieren. Den Akten kann nicht entnommen werden, was eine Verwurzelung, eine besonders enge Verbundenheit des Beschuldigten hier in der Schweiz belegen würde. So gab er zwar an, viele Schweizer zu kennen und viele Schweizer Kollegen zu haben (pag. 1445). Es blieb allerdings bei dieser Pauschalausführung. Des Weiteren ist der Beschuldigte der deutschen Sprache in den Grundzügen zwar mächtig, zumal es ihm damit möglich war bzw. ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.