Dem früheren Bericht der Abteilung Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) vom 26. Oktober 2020 (pag. 968 ff.) kann entnommen werden, dass er im Rahmen eines Familiennachzuges (Heirat mit Schweizer Bürgerin) am 6. Juli 2000 in die Schweiz einreiste, wobei sich herausgestellt habe, dass es sich um eine Scheinehe, die bereits 2002 nicht mehr gelebt wurde, gehandelt habe (pag. 968). Der Beschuldigte befindet sich somit seit rund 22 Jahre in der Schweiz und hat damit einen Grossteil seines Lebens hier gelebt.