19. Theoretische Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Betreffend die theoretischen Grundlagen zur Landesverweisung wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1332; S. 41 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen einer Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 2 BetmG und/oder wegen sexueller Nötigung gemäss Art. 189 StGB verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5-15 Jahre aus der Schweiz (Art. 66a Abs. 1 Bst. h und Bst.