18. Konkretes Strafmass Im Ergebnis ist der Beschuldigte zu verurteilen einerseits zu einer Freiheitsstrafe von 29 Monaten, wovon neun Monate zu vollziehen sind (unter Anrechnung der in Untersuchungshaft verbrachten Zeit von 86 Tagen [vom 4. April 2019 bis 28. Juni 2019]) und für eine Teilstrafe von 20 Monaten der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt wird, andererseits zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 4'800.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs auf eine Probezeit von drei Jahren. V. Landesverweisung