14.4 Fazit Täterkomponenten Während dem sich die Täterkomponenten bezüglich der sexuellen Nötigung neutral auswirken, hat aufgrund der Weiterdelinquenz währen des laufenden Strafverfahrens bei der Festsetzung der Freiheitsstrafe eine Erhöhung um einen Monat zu erfolgen. 15. Zwischenfazit Strafmass Nach dem Gesagten ist die von der Vorinstanz ausgesprochene Strafe von 29 Monaten Freiheitsstrafe und 120 Tagessätzen Geldstrafe zu bestätigen.