sowie den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 1472 ff.) lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte wieder verheiratet ist, wobei sich seine Frau – nachdem sie sich rechtswidrig in der Schweiz aufhielt (vgl. pag. 1393) – nun wieder in Kolumbien aufhält (pag. 1473 Z. 4 ff.). Der Beschuldigte arbeitete bereits vor den hier zu beurteilenden Vorfällen, wobei er aktuell Vollzeit als Z.________ bei der AA.________ arbeitet, was sicherlich positiv zu bewerten ist. Dabei erzielt er ein monatliches Netto-Einkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn) von rund CHF 4'200.00 (pag.