Mit einer Hand hielt er sie fest und mit der anderen streichelte er die Brüste und auch den Intimbereich. Schliesslich versuchte er, seinen Finger in ihren Anus zu stecken, wobei es aber bei Berührungen über ihren Hosen blieb. Die sexuellen Handlungen wiegen – mit Blick auf die ganze Bandbreite möglicher sexueller Handlungen – verhältnismässig leicht. Der Beschuldigte ignorierte den Willen und die Gegenwehr der Strafklägerin völlig und setzte sich damit über die für ihn erkennbaren Grenzen hinweg, liess aber von ihr ab, als die gemeinsame Tochter ins Zimmer kam.