33 12.1.1 Ausmass der Verletzung und der Gefährdung des Rechtsgutes Die Betäubungsmittelmenge bildet Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts. Die Referenzstrafen-Tabelle von FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER sieht für den Handel mit 180 Gramm reinem Kokain eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und bei 360 Gramm eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten vor (FINGERHUTH/SCHLEGEL/ JUCKER, BetmG-Kommentar, 3. Auf. 2016, N. 45 zu Art.