31 mit Hinweisen). Rechtsfrage und nachfolgend zu prüfen ist demgegenüber, ob im Lichte der festgestellten Tatsachen der Schluss auf den Vorsatz berechtigt erscheint. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn bei Fehlen eines Geständnisses des Beschuldigten aus äusseren Umständen auf jene inneren Tatsachen geschlossen werden muss.