SR 812.121) wird unter anderem bestraft, wer Betäubungsmittel unbefugt veräussert und besitzt. Den mengenmässig qualifizierten Tatbestand erfüllt, wer weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann (Art. 19 Abs. 2 BetmG). Die einzelnen Mengen Kokain können im Falle einer wiederholten Tatbegehung zusammengerechnet werden, wenn eine Handlungseinheit vorliegt. Mehrere Einzelhandlungen werden dann als Einheit angesehen, «wenn sie auf einem einheitlichen Willensakt beruhen und wegen des engen räumlichen und zeitlichen