Vielmehr belastet sie den Beschuldigten von Einvernahme zu Einvernahme immer weniger. So führte sie anlässlich der ersten Befragung noch aus, dass es in ihrer Beziehung zu Gewalttätigkeiten gekommen sei, wobei er sie beispielsweise einmal die Treppe herunter gestossen habe, relativierte aber sogleich, dass sie sich dabei nicht verletzt, sondern lediglich eine Schramme davon getragen habe (pag. 160 Z. 52 f.). Auch beim hier zu beurteilenden Vorfall gab sie an, dass er ihr gegenüber nicht gewalttätig geworden sei (pag. 161 Z. 84 f.: «Il a commencé à s'énerver et m'a fait