Ihr Verhalten danach, das SMS, das sie dem Beschuldigten schickte, wonach es das letzte Mal gewesen sei, dass er es gewagt habe, sie zu berühren und die Übergabe der Tochter nur noch vor dem Haus erfolgen werde, sowie der Gang zur Polizei, verdeutlichen dies noch. Zudem hielt die Vorinstanz zutreffend fest, dass der Beschuldigte versuchte, seine Position dadurch zu verbessern, dass er den Charakter der Strafklägerin in Zweifel zog, ihr eine Eifersuchtsproblematik attestierte und ihr schliesslich psychische Probleme unterstellte – eine Strategie, die er bereits bei E.________ verfolgte.