Er räumte dann ein, die Strafklägerin geküsst und umarmt zu haben, dass sie ihn weggestossen und dabei dann auch noch zu Boden gefallen sei. Dies alles deutet – wie die Generalstaatsanwaltschaft treffend ausführte – darauf hin, dass der Strafklägerin offensichtlich etwas zugestossen ist, das sie in dieser Weise keinesfalls wollte. Ihr Verhalten danach, das SMS, das sie dem Beschuldigten schickte, wonach es das letzte Mal gewesen sei, dass er es gewagt habe, sie zu berühren und die Übergabe der Tochter nur noch vor dem Haus erfolgen werde, sowie der Gang zur Polizei, verdeutlichen dies noch.