Anders präsentierte er die Sachlage anlässlich der Konfrontationseinvernahme. Da räumte er plötzlich ein, dass er schon versucht habe, die Privatklägerin zu küssen, zu umarmen und auch gehofft hatte, sie würden noch zusammenkommen, dies, obwohl er in der früheren Einvernahme ausgeführt hatte, er habe seit dem 10. Januar 2018 eine neue Beziehung. Weshalb er dann trotzdem wieder mit der Privatklägerin hätte zusammenkommen wollen, ist nicht nachvollziehbar. Jedenfalls vermag seine Begründung, er habe sich mit der Umarmung bewusst machen wollen, ob er es mit der Strafklägerin weiterversuchen oder die neue Beziehung anfangen wolle, nicht zu überzeugen.