Er habe die Hoffnung gehabt, dass sie doch noch zusammenfinden würden. An diesem Tage habe er es noch einmal probieren wollen. Er habe wirklich versucht, sie zu küssen, aber die Kleine sei im Schlafzimmer gewesen. Das Mädchen habe gespielt und sei anschliessend aus dem Schlafzimmer gekommen. Die Privatklägerin habe ihn schon zurückgestossen, er habe über ihre Beziehung reden wollen. Dann habe sie ihn gestossen und sei zu Boden gefallen. Er habe ihr sofort die Hand gereicht, damit sie aufstehen könne. Sie habe jedoch abgelehnt. Sie habe ihn zweimal zurückgestossen, einmal, als sie noch gestanden sei, und einmal dann am Boden.