Sie habe sich umgedreht und ihm einen Kuss auf den Mund gegeben, was er gemocht habe und sie sich weiter geküsst hätten. Er sei überrascht gewesen, habe die Tochter schon auf dem Arm gehabt und habe gehen wollen (pag. 185 Z. 55 ff.). Dann führte er aus, dass er mit einer Frau eine Beziehung angefangen habe, als die Tochter bei ihm in den Ferien gewesen sei (pag. 185 Z. 72 f.). In der parteiöffentlichen Konfrontationseinvernahme erklärte A.________ am 6.2.2020 gegenüber der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg als beschuldigte Person auf Vorhalt der Aussagen der Privatklägerin, sie hätten sich schon geküsst. Er habe die Hoffnung gehabt, dass sie doch noch zusammenfinden würden.