Ergänzend kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte zu Protokoll gab, seit der Trennung im August oder September 2016 mit der Strafklägerin Probleme gehabt zu haben. Sie habe sich sehr aggressiv ihm gegenüber verhalten. Zwei Wochen später sei sie wiederum freundlich gewesen. Im Dezember 2017 habe sich das Verhältnis wieder verschlechtert (pag. 184 f.). Sodann beschrieb er, dass er seine Tochter im Januar 2018 bei der Mutter abgeholt und ihr ein gutes neues Jahr gewünscht habe. Er habe sie in den Arm genommen und ihr einen Kuss auf die Wange gegeben. Sie habe sich umgedreht und ihm einen Kuss auf den Mund gegeben, was er gemocht habe und sie sich weiter geküsst hätten.