Auf Vorhalt, dass er am 17.1.2018 versucht habe, sich der Privatklägerin zu nähern, erklärte der Beschuldigte, es habe sich so abgespielt, wie er schon vorgängig erwähnt habe. Er habe nichts mehr mit ihr haben wollen. Er habe zu diesem Zeitpunkt schon eine neue Beziehung gehabt. C.________ sei das ganze Jahr 2017 und bis Mitte Februar 2018 krank gewesen und habe gesundheitlich Probleme gehabt. Sie habe ihm sogar gesagt, dass sie wegen der Schmerzen nicht mehr ertrage, angefasst zu werden und habe damit auch keinen Sex mehr haben können (pag. 186 Z. 106 ff.). Sie habe ihn ein-