23 «Nein» (pag. 1222 Z. 35 ff.). Schliesslich gab sie auf Frage der Verteidigung an, es wäre für ihre Tochter etwas Schreckliches, Furchtbares, wenn der Beschuldigte das Land verlassen müsste (pag. 1223 Z. 32 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 9. Mai 2022 führte die Strafklägerin zum Beschuldigten aus, dass sie mittlerweile wie eine Freundschaft hätten und er ein guter Vater sei (pag. 1460 Z. 37 ff.). Seine Tochter liebe ihn und er passe gut auf sie auf. Er sei immer bereit, zu helfen (pag. 1461 Z. 1 f.).