Auf die Frage, ob sie sich am fraglichen Abend gewehrt habe, gab die Privatklägerin zu Protokoll, sie habe ihm ganz klar nein gesagt (pag. 1220 Z. 32). Ja, sie habe sein Näherkommen abgewehrt (pag. 1220 Z. 34 ff.). Sie habe mit Wörtern nein gesagt und dann ihre Hände vor sich hochgehalten. Sie habe ihn mit ihrem ganzen Körper abgewehrt. Sie habe Anzeige eingereicht, weil sie Gerechtigkeit gesucht habe. Er habe sich in der Folge entschuldigt (pag. 1221 Z. 1 ff.). Die Frage, was für einen Ausgang des Verfahrens sie sich als Privatklägerin wünsche, beantwortete sie dahingehend, dass sie diesen Vorfall unter sich geklärt hätten. Heute hätten sie eine normale Beziehung unter Ex-Partnern.