): «Es handelt sich doch um ein Offizialdelikt. Wir sind heute nicht die besten Freunde, aber seit dem Vorfall gab es keine weiteren Vorfälle. Dazu hat er sich entschuldigt. Wenn er verspricht, dass es weiter so gut geht, können wir es dabei bewenden lassen». Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. Dezember 2020 führte die Strafklägerin aus, die Beziehung zwischen dem Beschuldigten und seiner Tochter sei eine schöne, gute Beziehung, unabhängig davon, was zwischen ihnen gelaufen sei. Er sei ein guter Vater (pag. 1219 Z. 30 f.). Auf die Frage, ob sie sich am fraglichen Abend gewehrt habe, gab die Privatklägerin zu Protokoll, sie habe ihm ganz klar nein gesagt (pag.