Dabei bestätigte die Strafklägerin ihre am 19. Januar 2018 bei der Polizei gemachten Aussagen (pag. 175). Sie gab an, heute mit dem Beschuldigten einen herzlichen Kontakt zu pflegen, der 19. Januar 2018 sei der Schlusspunkt für viele Sachen gewesen, seither gehe es sehr gut (pag. 176 Z. 84 f.). Sie gab unter anderem an, der Beschuldigte habe sich später, irgendwann nach der polizeilichen Einvernahme, bei ihr entschuldigt (pag. 177 Z. 149 f.). Auf die Frage der Verteidigung, ob sie möchte, dass das Strafverfahren gegen den Beschuldigten weitergeführt werde, gab die Strafklägerin folgende Antwort (pag. 178 Z. 168 ff.): «Es handelt sich doch um ein Offizialdelikt.