22 mitgeteilt, das sei das letzte Mal gewesen, dass er es gewagt habe, sie zu berühren und die Übergaben der Tochter würden von jetzt an vor dem Gebäude stattfinden. Sie habe diese SMS um 12:39 Uhr abgeschickt. Schliesslich gab die Strafklägerin zu Protokoll, sie hoffe, diese strafrechtliche Vorgehensweise lasse ihn verstehen, dass es zwischen ihnen fertig sei und dass nie etwas geschehen werde. Sie wolle lediglich, dass er sich gut um die Tochter kümmere, sonst nichts (pag. 162 f. Z. 120 ff.).