Beim Versuch, sich mit aller Kraft loszureissen, sei sie auf den Boden gefallen. Der Beschuldigte liess nicht von ihr ab und ging zu ihr auf den Boden, erwähnte dabei mehrmals, dass er wisse, dass sie auch Lust habe. Sie habe bemerkt, wie ihre Tochter schockiert dem Treiben zugeschaut habe, habe versucht, diese zu beruhigen; in diesem Moment habe er von ihr abgelassen (pag. 161 Z. 62 ff.). Sie denke, sie habe versucht, sich zu wehren («me débattre»), aber sie habe ihn nicht geschlagen. Sie habe nicht genügend Kraft gegen ihn. Sie habe dem Beschuldigten per SMS am selben Tag