Am 17. Januar 2018 hätten sie abgemacht, dass der Beschuldigte die gemeinsame Tochter bei ihr zu Hause abhole. Der Beschuldigte habe ihr mitgeteilt, dass sein Neffe, Y.________, in 20-30 Minuten mit dem Auto vorbeikommen werde, um ihn und seine Tochter abzuholen. Die Strafklägerin habe ihm gesagt, dass er nicht bleiben könne, sie habe noch andere Sachen vor; der Beschuldigte habe sie fest umarmt, am Kopf gepackt und auf die Lippen geküsst. Sie habe versucht, sich zu wehren und ihm gesagt, sie wolle das nicht, er habe sie nicht ernst genommen und gelacht.