Die Strafklägerin begab sich am 18. Januar 2018 in Freiburg auf den Polizeiposten und erstattete Anzeige gegen den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung (pag. 150 f.). Anlässlich der am 19. Januar 2018 durchgeführten Befragung sagte die Strafklägerin insbesondere aus, dass sie zwischen Juli 2012 und November 2016 eine Beziehung mit dem Beschuldigten geführt habe (pag. 159 Z. 5). Das gemeinsame Domizil habe der Beschuldigte im November 2016 verlassen (pag. 159 Z. 11 ff.). Gemeinsam hätten sie ein Kind, X.________ (pag. 159 Z. 7). Am 17. Januar 2018 hätten sie abgemacht, dass der Beschuldigte die gemeinsame Tochter bei ihr zu Hause abhole.