325 StPO genügt. Insbesondere werden die einzelnen Handlungen, die als sexuelle Handlungen qualifiziert werden sollen, aber auch das Gewaltelement (festes Halten), der sexuelle Bezug und die Gegenwehr der Strafklägerin im Anklagesachverhalt klar dargelegt und beschrieben, so dass der Beschuldigte weiss, was ihm konkret vorgeworfen wird und er sich entsprechend verteidigen kann. 8.5 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 17. Januar 2018 bei der Strafklägerin zu Hause war und er sie umarmte sowie küsste. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Strafklägern ihn wegstiess und sie dabei zu Boden fiel.