Demgegenüber könne nicht auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt werden. Er habe heute ausgesagt, dass es ein Missverständnis gewesen sei und habe versucht, die Strafklägerin in ein schlechtes Bild zu rücken. In seiner Version der Geschichte fehle allerdings eine Erklärung, weshalb die Strafklägerin ihn so stark habe wegstossen müssen. Seine Version sei lückenhaft und mache keinen Sinn. Im Ergebnis sei von dem von der Strafklägerin geschilderten Sachverhalt auszugehen. Die ganzen Handlungen seien zudem sexuell motiviert gewesen, einerseits die Berührung zwischen den Beinen und andererseits das Verlangen nach Sex.