20 realitätsfremd. Der Beschuldigte habe hingegen nachvollziehbare Aussagen gemacht. Es sei auf seine Aussagen, wonach es nur zu einem Umarmungs- und Kussversuch gekommen sei, abzustellen. Wenn man so lange ein Paar gewesen sei und dann noch lange ein «Gschleipf» gehabt habe, sei es nicht unwahrscheinlich, dass der eine die Zeichen des anderen nicht immer erkennen könne, weil die Grenzen nicht immer so klar gewesen seien.