18 Gestützt auf das Ausgeführte, insbesondere die Aussagen von E.________ und die aufgezeichneten Telefongespräche können auch die angeklagten Sachverhalte gemäss Ziff. 1.2. (mit einer reduzierten Menge von 27 Gramm Kokaingemisch) und Ziff. 1.3. der Anklageschrift als erstellt erachtet werden. 7.6.3 Reinheitsgrad Dass die Vorinstanz von einem Reinheitsgrad von 40% ausging, ist mit Blick auf die sichergestellten Drogen (Reinheitsgrad von 71% [pag. 496], 42% und 38% [pag. 180, eingeordnet nach pag.