_ habe er Tabletten verkauft, etwas Ähnliches wie Viagra (pag. 223 Z. 75 ff.; pag. 303 Z. 109 ff.). F.________ bestritt ebenfalls, etwas mit Drogen zu tun zu haben, er konsumiere nicht (pag. 468 Z. 51 und Z. 74 f.). Entgegen den Behauptungen des Beschuldigten habe er keine Arzneimittel bei ihm bezogen (pag. 468 Z. 81 f.), er habe nie solche Potenzmittel gehabt (pag. 472 Z. 285 ff.). G.________ konnte im vorliegenden Verfahren nicht ermittelt und damit auch nicht befragt werden. E.________ gab hingegen an, fünf- bis sechsmal 5 Gramm an F.________ und 5 Gramm an G.________ im Auftrag des Beschuldigten geliefert zu haben (pag.