Der Beschuldigte versuchte, E.________ als wegen seiner psychischen Auffälligkeit als unglaubwürdig darzustellen; er sprach von einem Drogenfilm, welcher bei E.________ abgelaufen sei. Dabei beschrieb er, dass er von diesem, aber auch von D.________ offenbar als Chef von irgendetwas angesehen worden sei. Was er damit aussagen wollte, bleibt unklar. Klar ist hingegen, dass der Beschuldigte widersprüchliche Aussagen zu D.________ machte. Nachdem er diesen zunächst kaum kennen wollte, gab er später an, D.________ habe auch bei ihnen zu Hause verkehrt und schliesslich wollte er sogar eine Auseinandersetzung mit diesem gehabt haben, anlässlich welcher er ihn dann fortgejagt habe (pag.