Des Weiteren ist auf die fotografierte Tabelle hinzuweisen (pag. 409), von welcher D.________ angab, es handle sich um die Kokainverkaufsbuchhaltung von ihm und H.________. Dabei soll es um Frankenbeträge gegangen sein. D.________ konnte zwar zunächst die einzelnen Einträge nicht mehr wirklich erklären, es lässt sich aber immerhin feststellen, dass während der aufgeführten Zeit mit schöner Regelmässigkeit Geldbeträge ausgetauscht wurden. In der polizeilichen Einvernahme vom 21. Dezember 2018 machte er dann aber zu dieser Liste nochmals Aussagen (pag. 415 Z. 225 f).