Am 22. November 2018 gab D.________ anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Kantonspolizei an, dass er erstmals vor ca. einem halben Jahr – sechs oder sieben Monaten – bei «O.________» bezogen habe (pag. 401 Z. 75 f.). Das Kokain habe er bei «O.________» zu Hause bezogen bis dieser umgezogen sei (pag. 401 Z. 81 ff.). Er habe etwa während zwei oder drei Monaten beim Lieferanten zu Hause das Kokain bezogen (pag. 402 Z. 97 ff.). Während dieser Zeit habe er zwei, drei- oder viermal pro Monat Kokain geholt (pag. 402 Z. 93 ff.). Zu Beginn habe er ca. 20 Gramm bezogen (pag. 402 Z. 93 ff.). Vier- bis fünfmal habe der «Pummelige» das Kokain gebracht (pag. 405 Z. 161 f.).