384 Z. 106 f.). Sie hätten per SMS kommuniziert und er habe seinen Kokainlieferanten im Mobiltelefon unter dem Namen «O.________» gespeichert (pag. 385 Z. 113 ff.). Gleichentags, anlässlich der Hafteröffnung bei der Staatsanwaltschaft, führte D.________ auf Frage, ob er «O.________» beschreiben könne aus, dass es auf seinem Mobiltelefon ein Foto von «O.________» gebe. Er sei ziemlich gross, ca. 175 bis 180 cm. Er habe eher dunkle Haare und spreche gebrochen Deutsch. Er sei Kolumbianer (pag. 393 Z. 96 ff.). Anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Kantonspolizei vom 22. November 2018 führte D.________ weiter aus, dass er immer mit der gleichen Nummer Kontakt gehabt habe.