11 ver, eine Pistole sowie eine Cake-Platte mit weissen Pulverrückständen sichergestellt werden (pag. 537 ff.; pag. 543). Bereits die sichergestellten Drogen und Drogenutensilien lassen auf eine aktive Beteiligung des Beschuldigten (und E.________) am Drogenhandel schliessen. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte durch D.________ und E.________ eindeutig belastet wird: D.________ sagte anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Kantonspolizei vom 14. November 2018 aus, dass er den richtigen Namen seines Kokainlieferanten nicht kenne (pag. 384 Z. 106 f.).