__ widersprechen: Der Beschuldigte führe aus, dass es bei den Telefongesprächen um Potenzmittel gegangen sei, was F.________ abstreite und behaupte, es sei um Kleider und um einen Ring gegangen. Der Verkauf von 27 Gramm Kokaingemisch an F.________ sei entsprechend erstellt. Zudem sei – gestützt auf die glaubhaften Aussagen von E.________ und die aktenkundigen Chats – erwiesen, dass E.________ im Auftrag des Beschuldigten fünf Gramm Kokaingemisch an den unbekannten G.________ verkauft habe (pag. 1487). 7.4 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte E.____