9 In Bezug auf die vorgeworfenen Kokainverkäufe an F.________ lägen überwachte Gespräche vor, welche verschlüsselt gewesen seien, was der Beschuldigte selbst zugegeben habe. Zudem habe E.________ eingestanden, dass es bei diesen Gesprächen um Kokain gegangen sei. Er habe beinahe die ganze Menge selber an F.________ geliefert und sich damit selbst belastet. Überdies würden sich die Aussagen des Beschuldigten und diejenigen von F.________ widersprechen: Der Beschuldigte führe aus, dass es bei den Telefongesprächen um Potenzmittel gegangen sei, was F.__